Auf hoher See und außerhalb von Fahrwassern sind
die Ausweichregeln in den internationalen Kollisionsverhütungsregeln
festgelegt.
Innerhalb des Fahrwassers gelten die jeweiligen Wasserstraßenverordnungen.
 |
Ein Maschinenfahrzeug
ist ausweichpflichtig bei
- Manövrierunfähigen oder Manövrierbehinderten
Schiffen
- Fischenden Schiffen (Schleppfischer etc.)
- Segelschiffen
|
|
 |
Ein Segelschiff ist ausweichpflichtig
bei
- Manövrierunfähigen oder Manövrierbehinderten
Schiffen
- Fischenden Schiffen (Schleppfischer etc.)
- Manchen anderen Segelschiffen
Segelschiffe haben grundsätzlich
Vorrang gegenüber Motorschiffen unter Motor
müssen sich aber von bestimmten Fahrzeugen freihalten
- Schleppverband
- Fischenden Schiffen
- Manövrierunfähigen oder Manövrierbehinderten
Schiffen
- Bagger und Schiffe mit Tauchern unter Wasser
- Ankerlieger Grundsitzer
- Tiefgangbehinderte Schiffe
- Als Überholer haben sie sich immer freizuhalten.
- Grundsätzlich gilt: jeder Überholer
muss sich freihalten
|
|
 |
Laut Seeschifffahrtsverordnung
Ems gelten die Ausweich- und Vorrangregeln in Fahrwassern
von
Schifffahrtstrassen wie folgt
- Segelschiffe und Motorschiffe sind gleichgestellt
- Motor und Segelschiffe unter 20m Länge dürfen
die Fahrt von Schiffen die auf eine Fahrrinne angewiesen
sind nicht behindern
- Im Fahrwasser ist immer der äußerst
rechte Bereich zu nutzen. Ein Segelschiff darf beim
Aufkreuzen gegen diese Regel verstoßen, wenn
der übrige Schiffsverkehr dadurch nicht behindert
wird.
- Grundsätzlich ist links zu überholen.
Unter besonderen Umständen darf die Sportschifffahrt
auch rechts überholen.
- Überholverbot gilt: an Engstellen, bei nicht
frei fahrenden Fähren, an nicht einsehbaren
Biegungen, vor und in Schleusen, und an allen durch
Überholverbote gekennzeichneten Stellen.
- Beim Vorbeifahren (Begegnen) ist stets nach Steuerbord
(rechts) auszuweichen.
- Bereits im Fahrwasser befindliche Schiffe haben
Vorfahrt gegenüber allen neu einlaufenden oder
manövrierenden Schiffen (Ankeraufgehende Wendende
etc.).
|
|
 |
Verhalten Dunkelheit oder
schlechter Sicht (Regen, Nebel, Schnee, etc.)
- Positionslaternen setzen
- Ausguck halten
- Rechte Seite des Fahrwassers nutzen oder das Fahrwasser
verlassen
- Unter Segel Motor klar halten
- Radarreflektor setzen oder wenn vorhanden Radar
beobachten
- Bei Bedarf Nebelsignale geben
|
| |
|