Die vorgeschriebenen Ausweichmanöver
sind rechtzeitig, entschlossen und möglichst so auszuführen,
dass der Bug des anderen Fahrzeuges nicht gekreuzt wird. Eine
Folge von geringen (nicht erkennbaren) Manövern ist zu
vermeiden. Grundsätzlich muss das Fahrzeug, das nicht
zum ausweichen verpflichtet ist, Kurs und Fahrt unverändert
beibehalten. Doch es darf durch eigene Manöver ausweichen,
wenn klar ist, dass der Ausweichpflichtige die Regeln nicht
befolgt. (Manöver des letzten Augenblicks).
Entgegenkommender
Verkehr
Beide müssen nach Steuerbord Kurs ändern
(Schallsignale müssen von Sportbooten nicht gegeben werden)
Kreuzende Kurse
unter Motor
Wer von rechts kommt hat Wegerecht das Boot an der Backbordseite
weicht nach Steuerbord aus.
Überholen unter Motor
Der Überholende hat sich frei zu halten, er geht Backbord
vorbei, man bleibt solange auf Kurs, bis man klar passiert
hat, dass heißt, durch etwaige Manöver, den soeben
Überholten, nicht mehr behindert.
Kreuzende Kurse unter
Segel
Wer von rechts kommt hat Wegerecht das Boot an der Backbordseite
weicht nach Steuerbord aus.
Überholen unter
Segel
Überholendes Segelschiff hat in Lee zu überholen
um den Überholten nicht zu behindern
Ausweichen unter
Segel
Ausweichpflichtig ist das Segelboot mit Wind von Backbord
Motor und Segelboot
Das Motorboot hat grundsätzlich auszuweichen (gilt auch
für ein Handelsschiff gegenüber einer Segelyacht)
es sei denn, der Segler ist der Überholende.
Das Frachtschiff
ist in seiner Bewegungsfreiheit behindert, es kann nicht rechzeitig
beiden ausweichen.